Aufforderung zur Grund- und Gewerbesteuerzahlung
Leutkirch – Am 15.05.2022 werden die Grund- und Gewerbesteuer zur Zahlung fällig.
Grundsteuer 2. Vierteljahresrate 2022
Die Höhe dieser Rate geht aus dem Grundsteuerbescheid 2022 hervor. Der Bescheid 2022 gilt bis zu einer Änderung weiter. Diese Grundsteuer – Zahlungsaufforderung gilt nicht für Steuerpflichtige, die der Stadtverwaltung ein SEPA-Lastschriftmandat / eine Abbuchungsermächtigung erteilt haben und die Jahreszahler.
Gewerbesteuer 2. Vierteljahresrate 2022
Die Höhe dieser Rate ergibt sich aus dem aktuellen Gewerbesteuerbescheid oder aus einem gesonderten Vorauszahlungsbescheid.
Die Steuerpflichtigen werden an die Zahlungstermine erinnert. Säumniszuschläge müssen berechnet werden, wenn die Steuern drei Tage nach Ablauf des Zahlungstermins noch nicht bei der Stadtkasse … Weiterlesen »